Tipps für Ihre bevorstehende Trauung
Arbeitgeber
Im Vorfeld sollte abgeklärt werden, wieviel Sonderurlaub Ihnen zusteht. Bitte denken Sie daran, dass der Urlaub frühzeitig eingereicht wird.
Ehevertrag
Welche Gesetze gelten bei einer Ehe ohne Vertrag? Jeder, der keinen Ehevertrag abschließt, lebt in einer Zugewinngemeinschaft. Das heißt, jeder Partner behält das, was er in die Ehe eingebracht hat. Sollte er in der Ehe einen Lottogewinn oder eine Erbschaft machen, so bleibt dies sein Eigentum. Alles, was in der Ehe gemeinsam erwirtschaftet wird, gehört dagegen beiden Partnern. Der Zugewinn, der seit dem Tag der Hochzeit erworben wurde, wird geteilt.
Wann benötigt man einen Ehevertrag?
Ein Ehevertrag ist erforderlich, wenn eine Abweichung zum vorgenannten Gesetz geregelt werden soll. Dies ist z.B. bei selbstständigen oder sehr vermögenden Personen der Fall. Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand. Es gibt aber auch die Gütertrennung oder Gütergemeinschaft.
Geschenke
Es gibt wahrscheinlich keinen vergleichbaren Anlass, bei dem man so viele Geschenke erhält wie bei einer Hochzeit. Damit es nicht zu Enttäuschungen und Missverständnissen kommt, sollten Sie sich grundlegende Gedanken über Ihre Wunschliste machen. Eine wunderbare Hilfe für Ihre Gäste ist ein sogenannter Hochzeitstisch. Suchen Sie sich in einem Geschäft Ihrer Wahl in aller Ruhe Dinge aus, die Ihnen gefallen. Achten Sie darauf, dass Sie Geschenke in allen Preisklassen ausgesucht haben. Anschließend werden die ausgewählten Teile kunstvoll und mit Liebe zum Detail auf einem Tisch dekoriert, der mit den Namen des Brautpaares versehen ist. Wer etwas schenken möchte, kann auf dem »Gabentisch« direkt vor Ort etwas aussuchen.
Gütergemeinschaft
Die Gütergemeinschaft muss notariell bestätigt werden. Sie kommt aber heute kaum noch vor, da hier alles, was die Partner in die Ehe einbringen, zu einem gemeinsamen Vermögen verschmilzt. Auch das Vermögen, das die Partner während der Ehe erwerben, wird zum Gesamtgut. Wenn es im Ehevertrag nicht anders festgelegt wird, verwalten die Partner das Gesamtgut gemeinschaftlich. Bei Wahl der Gütergemeinschaft gilt es zu beachten, dass es sowohl bei der Gesamtverwaltung wie auch bei der späteren Auseinandersetzung um die Überschussaufteilung zu Komplikationen kommen kann. Außerdem besteht bei Gütergemeinschaft das hohe Risiko der Schuldenhaftung.
Gütertrennung
Jeder Ehepartner besitzt sein eigenes Vermögen und behält dies auch während der Ehe. Der Zugewinn steht nicht beiden Partnern zur Verfügung, sondern gehört immer dem, der den Gewinn erwirtschaftet hat. Der Ehevertrag muss vor einem Notar geschlossen werden. Hier wird genau aufgelistet, was beide bei der Eheschließung besitzen. Außerdem müssen die Partner ständig ihre Vermögensaufstellung auf den neuesten Stand bringen. Im Falle einer Scheidung erfolgt kein güterrechtlicher Ausgleich. Lediglich der gesetzliche Anspruch auf Unterhaltszahlungen bleibt bestehen, sofern dies nicht schon im Ehevertrag individuell anders geregelt wird.
Hochzeitszeitung
Sehr beliebt. Eine Hochzeitszeitung ist etwas ganz Besonderes. Sie wird von Freunden zusammengestellt und kann z. B. Fotos, ein Horoskop mit den Daten des Paares, Witze, Liedertexte über das Brautpaar, Rätsel, Cartoons, Geschichten aus dem Leben der Jungverheirateten etc. enthalten. Bei der Hochzeit kann die Zeitung entweder kostenlos an die Gäste verteilt werden, oder Sie organisieren sich eine Sparbüchse und hoffen auf einige Spenden, die dem Brautpaar anschließend überreicht werden.
Junggesellen- und Junggesellinnen Abschied
Im Zeichen der Gleichberechtigung verabschieden sich Braut und Bräutigam vom Junggesellendasein. Meistens geht es auf Tour durch diverse Kneipen, wobei die Braut bzw. der Bräutigam die eine oder andere Überraschung erlebt. Karnevals- bzw. Faschingskostüme dienen ebenfalls häufig der Belustigung. Dieser Abend sollte eine unvergessliche Erinnerung sein, es soll jedoch nichts übertrieben werden.
Namensführung
Findet für die Namensführung in der Eheschließung deutsches Recht Anwendung, so können die Ehegatten bei oder nach der Eheschließung durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) bestimmen. Diese Bestimmung ist während bestehender Ehe unwiderruflich.
Zum Ehenamen kann der Geburtsname
des Mannes oder der Geburtsname der Frau bestimmt werden. Ebenso kann der Name aus einer früheren Ehe zum Ehenamen bestimmt werden. Bestimmen die Ehegatten keinen Ehenamen, so führt jeder seinen zur Zeit der Eheschließung geführten Familiennamen weiter. Dennoch bleibt die Option, einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) zu bestimmen, erhalten.
Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, kann durch entsprechende Erklärung gegenüber dem Standesbeamten dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den bei Eingehung der Ehe geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen und damit für seine Person einen Doppelnamen führen. Ein späterer Widerruf ist möglich, eine nochmalige Voranstellung oder Anfügung eines Namensbestandteiles in der bestehenden Ehe jedoch nicht! Werden Kinder in der Ehe geboren, bekommen diese, bei Führung eines gemeinsamen Familiennamens, den Ehenamen als Geburtsnamen. Bei getrennter Namensführung muss eine Bestimmung getroffen werden, ob das Kind den Namen des Vaters oder der Mutter erhalten soll. Diese Erklärung gilt auch für die weiteren Kinder.
Polterabend
Zur Verabschiedung aus dem Kreis der Unverheirateten organisiert das Paar eine Feier für Freunde, Verwandte und Bekannte. Grundlage für diesen Brauch ist, dass man früher glaubte, das Hochzeitspaar sei bis zur Hochzeit von bösen Geistern bedroht und diese gilt es an diesem Abend durch laute Geräusche zu vertreiben. Insgesamt ist der Polterabend ein zwangloses Ereignis, das vor allem junge Leute anspricht. Die Gäste treffen nach und nach ein und werfen ihre Keramik oder Porzellan (nicht Glas!) auf den Boden. Das zukünftige Ehepaar zeigt durch das gemeinsame Zusammenfegen und Aufnehmen der Scherben, dass es zusammenarbeiten kann.
Ein Gästebuch mit hoffentlich lustigen und romantischen Einträgen bleibt in Erinnerung. Die Getränke wählt man eher einfach.
Schleiertanz
Bei der Hochzeitsfeier beginnt das Brautpaar unter dem Brautschleier zu tanzen. Der Schleier wird von den Trauzeugen hoch über die Köpfe des tanzenden Pärchens gehalten. Jeder, der auch einmal mit der Braut tanzen möchte, muss ein wenig Geld in den Schleier werfen und kann dann den Tanzpartner ablösen.
Tischordnung
Es ist traurig, aber wahr, nach manchen Hochzeiten gab es einen lang anhaltenden Familienstreit, nur weil sich jemand schlecht platziert fühlte. Einige Gäste glauben, aus der Entfernung zum Brautpaar den Grad der Zuneigung ablesen zu können. Aus diesen Gründen brauchen Sie in jedem Fall Fingerspitzengefühl.